1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen und Klauseln der Kunden erkennen wir nicht an.
2. Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum des Vermieters.
3. Die Miete beginnt immer mit dem Tag der Anlieferung, wenn nicht anders vereinbart, und endet mit dem Tag des Abtransportes. Beite Tage werden als volle Miettage abgerechnet.
4. Der Mieter verpflichtet sich für optimale Zufahrtswege zu sorgen (Fahrbahnbeschaffenheit für LKWs bis 7,5 t geeignet). Ist der Fall nicht gegeben, haftet der Mieter für die Flurschäden die am Aufstellort entstehen sowie für Schäden am Fahrzeug und Bergungskosten.
5. Bei Lieferverzögerung aufgrund von unvorhersehbarer höherer Gewalt (Stumschäden, Streiks oder Sperrungen auf den Zufahrtsstrassen zum Auslieferungsort) übernimmt der Vermieter keine Verantwortung. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass am Lieferort alles vorbereitet ist, um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.Ebenso hat der Mieter dafür zu sorgen, das die Toilette sturmsicher steht bzw. durch den Mieter gesichert wird( z.B. mit Hilfe eines Gurtes) um ein Umfallen zu vermeiden. Mögliche Schäden, die durch das Umkippen des WCs entstehen gehen zu Lasten des Mieters. Für eine Zwischenreinigung, die durch das Umfallen notwendig wird, entstehen dem Mieter Zusatzkosten.
6. Werden bestimmte Liefertermine und Zeiten seitens des Mieters vorgegeben, so sind diese unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung können längere Wartezeiten unserer Servicefahrzeuge in Rechnung gestellt werden.
7. Anlieferungen und Abholungen erfolgen grundsätzlich innerhalb unserer normalen Arbeitszeit. Der Vermieter behält sich das Recht, die Toilette früher als den angegeben Termin anzuliefern (nach Absprache mit dem Mieter), beziehungsweise die Toilette später abzuholen, wobei für den Mieter keine Mehrkosten entstehen.Wenn bei Kurzfristmieten mehrere Abladestationen gewünscht werden, muss dieses bei der Anfrage, also vor Angebotslegung bekannt gegeben werden.Besteht der Mieter auf einen fixen Abholtermin wird die Anfahrt zusätzlich verrechnet.
8. Der gewünschte Abtransport muss bis spätestens Freitag 12:00 für die Folgewoche gemeldet werden.
9. Die Objekte werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses auch so bleibt. Es ist dem Mieter grundsätzlich untersagt, die Mietobjekte an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme unserer schriftlichen Zustimmung.
10. Für den Mieter besteht die Möglichkeit, für die Toiletten Schlösser zu beantragen, um die Toilette über Nacht zu versperren. Der Verlust des oder der Schlösser gehen zu Lasten des Mieters und werden in Rechnung gestellt. Bringt der Mieter eigene Schlösser an die WCs an, ist er verpflichtet, einen Schlüssel oder die Zahlenkombination zu hinterlegen bzw. bekannt zu geben, ansonsten gilt der Service als erledigt und eine erneut notwendige Anfahrt wird zusätzlich verrechnet.
11. Die Servicearbeiten werden von geschultem Personal wie vereinbart durchgeführt. Der Servicerhythmus wird vertraglich festgelegt, der Servicezeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Mietobjekten für die Service-LKWs zu jeder Zeit frei und befahrbar zu halten. Ist dies nicht möglich, hat der Mieter die Möglichkeit, die Mietobjekte mit Kranhaken, wenn ein Kran verwendet wird, zu bestellen bzw. wird das Mietobjekt nach Vereinbarung vom Mieter für die Serviceleistung zu einem zugänglichen Ort gebracht, welcher maximal 5 Meter von der Zufahrtsmöglichkeit entfernt ist. Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Abholung, da ansonsten jede zusätzliche Anfahrt bis zum erfolgreichen Abtransport extra verrechnet wird.
12. Ist die freie Zufahrt wie unter vorherigen Absatz erklärt nicht gegeben, so gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
13. In unseren Mietpreisen sind Anlieferung, Betriebsbereitmachung, sowie nach Abtransport die fachgerechte Entsorgung des Abwassertanks, der Rücktransport und die Endreinigung der Toiletten bei normaler Verschmutzung enthalten. Bei extremer Verschmutzung wie Entfernung von Betonresten, Farbresten, Graffiti oder das Entfernen von fremden Aufklebern erfolgt eine Nachverrechnung.
14. Bei Beschädigungen werden die auszutauschenden Teile plus angefallene Stunden für die Reparaturleistungen in Rechnung gestellt. Dieses wird beim Abtransport dokumentiert und weitergeleitet. Der Mieter haftet bei Verlust, Diebstahl oder schwerer Beschädigung der Mietobjekte bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert und Verdienstentgang. Der Verlust oder die Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich zu melden und bei Diebstahl oder Totalschaden des Mietobjekts durch Fremdeinwirken ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
15. Sollte der Fäkalientank missbräuchlich benützt werden (z.B. Altöl, Chemikalien, Farben, Beton etc.) haftet der Mieter. Solche Tanks werden durch uns nicht entleert, da es sich um Sondermüll handelt. Der Mieter muss für die Entleerung sorgen und trägt die Kosten.
16. Für sämtliche Genehmigungen, die notwendig sind um eine Miettoilette aufzustellen, ist der Mieter verantwortlich und gehen zu seinen Lasten. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, für eventuelle Zufahrtsgenehmigungen zu sorgen.
17. Haftungsansprüche von Dritten, welche aus der Benützung der Miettoilette entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
18. Der Mieter haftet für jegliche Sachbeschädigungen, welche durch ein Mietobjekt entsteht. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht von öffentlichen und privaten Flächen ist der Mieter verantwortlich.
19. Als Mindestmietzeit gilt der Mietpreis für 28 Kalendertage. Danach erfolgt die Verrechnung auf Tagesbasis.
20. Bei Langfristmiete besteht die Möglichkeit einer Stilllegung. Hier wird der Vermieter vom Mieter rechtzeitig über die Stilllegung informiert. Für den Zeitraum der Stilllegung entfallen die Mietkosten, dieses ist einmalig möglich für höchstens 28 Tage.
21. Bei Kurzfristmieten muss der Zahlunsgeingang über die volle Rechnungshöhe bis spätestens 14 Tage vor Liefertermin erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
22. Bei Zahlungsverzug hat der Vermieter das Recht, die Mietobjekte ohne Bekanntgabe unverzüglich abzuholen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung seitens des Vermieters besteht bei:-Mietrückständen-Insolvenz-Zuwiderhandlung einer Bestimmung der AGBs-Tod/ Handlungsunfähigkeit/ Einstellung des Geschäftsbetriebes-Verlegung des Firmensitzes ins Ausland.
23. Neben dem schriftlich abgeschlossenen Vertrag (und den geltenden AGBs) existieren keine mündlichen Nebenabsprachen zwischen den Vertragsteilen. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Unsere Servicefahrer sind nicht befugt Aufträge und/ oder Nachrichten entgegenzunehmen.
24. Der Verkauf gebrauchter Kaufsachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
25. WC’s für Veranstaltungen werden zu einem Festpreis vermietet, egal wie lange die Veranstaltung dauert. Der Festpreis beinhaltet Anlieferung, Verbrauchsmaterialien, Entsorgung und Abtransport.WC4U – das Geschäft für das Geschäft.